Prüfungen

Einjähriges Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten (1BKSP)

Abschluss
Mit dem Abschluss ist die Berufsschulpflicht erfüllt.
Der erfolgreiche Besuch des Berufskollegs ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (2 BKSP).

Zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik – Berufskolleg – (2BKSP) + einjähriges Berufspraktikum

Die schulische Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung und dem erfolgreichen Abschluss des Berufspraktikums erwirbt man die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher”.

Berufliche Arbeitsfelder
Kinderkrippen, Kindergärten, Schülerhorte, Tagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Ganztagesschulen, Jugendzentren, Sonderpädagogische Einrichtungen u. a.

Weiterführende Schulen und Studienmöglichkeiten

  • Fachschule für Organisation und Führung
  • Pädagogisches Fachseminar
  • Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Hochschulen für Soziale Arbeit/Sozialwesen u. a.